RS Vwgh 1990/5/15 89/02/0162

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Veröffentlicht am 15.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;
StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;

Rechtssatz

Eine neuerliche Aufforderung zum Alkotest ist dann entbehrlich, wenn zu diesem Zeitpunkt die Alkoholisierung des Beschuldigten auf Grund einer vorhergehenden Feststellung - wie etwa durch eine Messung der Atemluft auf Alkoholgehalt - als bewiesen angesehen werden kann.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020162.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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