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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Eine neuerliche Aufforderung zum Alkotest ist dann entbehrlich, wenn zu diesem Zeitpunkt die Alkoholisierung des Beschuldigten auf Grund einer vorhergehenden Feststellung - wie etwa durch eine Messung der Atemluft auf Alkoholgehalt - als bewiesen angesehen werden kann.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020162.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2014