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21/01 HandelsrechtNorm
AVG §9;Rechtssatz
Eine Firma als solche ist kein selbständiges Rechtssubjekt (Hinweis E 22.2.1989, 88/03/0192). Sie dient nur der Identifizierung des Unternehmensträgers, sie schafft daher keinerlei Rechtssubjekt neben und außer diesem (Hinweis Schuhmacher in Straube, Kommentar zum Handelsgesetzbuch, S 141).
Schlagworte
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des HandelsrechtsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020072.X01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
05.03.2009