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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §64 Abs1;Rechtssatz
Hat eine Strafberufung gegen die in einer Bescheidausfertigung enthaltenen mehreren Schuldaussprüche, Strafaussprüche und Kostenaussprüche hinsichtlich einer Verwaltungsübertretung zur Gänze Erfolg, hinsichtlich anderer aber nicht, so ist hinsichtlich der letzteren eine Kostenvorschreibung im Grunde des § 64 Abs 1 VStG zulässig (Hinweis E 5.11.1980, 3096/80, VwSlg 10284 A/1980).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020050.X03Im RIS seit
01.02.2002Zuletzt aktualisiert am
08.05.2009