RS Vwgh 1990/5/15 90/02/0015

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Veröffentlicht am 15.05.1990
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs7 lita;

Rechtssatz

Zieht der Beschuldigte das Ergebnis der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt in Zweifel, so steht es ihm frei, eine Bestimmung des Blutalkoholgehaltes zu verlangen (Hinweis E 15.5.1990, 89/02/0122).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020015.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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