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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Auf Grund des neuerlichen Willensentschlusses des Beschuldigten in bezug auf die Inbetriebnahme des Fahrzeuges ist es nicht rechtswidrig, bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen den Besch neuerlich zur Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt aufzufordern (Hinweis E 27.6.1985, 85/18/0261).
Schlagworte
Alkotest Voraussetzungfreie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020162.X05Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
02.07.2014