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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art119a Abs5;Rechtssatz
Wird über einen Parteienantrag vor Erhebung der Säumnisbeschwerde bescheidmäßig abgesprochen, so ist die Säumnisbeschwerde zurückzuweisen (Hinweis B 26.9.1968, 1210/68).
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und VorstellungsbehördenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050192.X01Im RIS seit
15.05.1990