RS Vwgh 1990/5/15 89/05/0192

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Veröffentlicht am 15.05.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art119a Abs5;
B-VG Art132;
VwGG §27;

Rechtssatz

Wird über einen Parteienantrag vor Erhebung der Säumnisbeschwerde bescheidmäßig abgesprochen, so ist die Säumnisbeschwerde zurückzuweisen (Hinweis B 26.9.1968, 1210/68).

Schlagworte

Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989050192.X01

Im RIS seit

15.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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