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L82000 BauordnungNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Bewilligungsbehörde hat über straßenbautechnische Einwendungen, welche die Interessen der durch den Bauentwurf berührten Nachbarn betreffen, meritorisch abzusprechen (Hinweis E 12.4.1988, 88/05/0019).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz) Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050221.X01Im RIS seit
21.06.2001