RS Vwgh 1990/5/15 89/02/0051

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Veröffentlicht am 15.05.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §31 Abs2 idF 1977/101;
VStG §32 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Beschuldigtenvernehmung samt Vorhalt der Anzeige und eine Zeugeneinvernahme sind als taugliche Verfolgungshandlungen anzusehen.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020051.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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