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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Eine Beschuldigtenvernehmung samt Vorhalt der Anzeige und eine Zeugeneinvernahme sind als taugliche Verfolgungshandlungen anzusehen.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020051.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009