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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Das Zurkenntnisbringen einer Anzeige, in der die Tat hinsichtlich aller, der späteren Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente eindeutig umschrieben ist, mit der Aufforderung zur Rechtfertigung, stellt eine den Eintritt der Verfolgungsverjährung unterbrechende Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 VStG 1950 dar (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 3. Auflage, S 677).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020096.X01Im RIS seit
15.05.1990