RS Vwgh 1990/5/15 89/02/0096

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Veröffentlicht am 15.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §31 Abs2;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Das Zurkenntnisbringen einer Anzeige, in der die Tat hinsichtlich aller, der späteren Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente eindeutig umschrieben ist, mit der Aufforderung zur Rechtfertigung, stellt eine den Eintritt der Verfolgungsverjährung unterbrechende Verfolgungshandlung im Sinne des § 32 Abs 2 VStG 1950 dar (Hinweis Hauer-Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 3. Auflage, S 677).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020096.X01

Im RIS seit

15.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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