Index
L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §46;Rechtssatz
Es bestehen keine Bedenken, die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens eines gewerbebehördlichen Verfahrens im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen, jedoch müssen die unterschiedlichen Aufgabenstellungen für die Baubehörde und die Gewerbebehörde berücksichtigt werden (Hinweis E 15.10.1981, 401/80).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4Baubewilligung BauRallg6Beweismittel unzuständige BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989050183.X04Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009