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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Dem VwGH ist ein Erfahrungssatz, die gefahrene Geschwindigkeit werde vom Lenker meistens höher angegeben als sie tatsächlich gewesen sei, fremd.
Schlagworte
Geschwindigkeit Allgemeinfreie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020059.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009