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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §35 Abs1;Rechtssatz
Die allgemeine Zollaufsicht umfaßt alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um zu verhindern, daß zollhängige Waren dem Zollverfahren entzogen werden. Unter dem Zollverfahren versteht das ZollG sohin nicht nur die im Abschnitt 2 seines IV. Hauptstückes normierten Zollverfahrensarten (die Zollverfahren), sondern alle Verfahrenshandlungen einschließlich jener, die im Rahmen der allgemeinen
Zollaufsicht gesetzt werden (Hinweis E 19.12.1979, 3401/78, VwSlg 5451 F/1979).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160227.X01Im RIS seit
17.05.1990