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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §76;Rechtssatz
§ 76 AVG darf von der Beh nur insoweit als Grundlage für die Vorschreibung eines Kostenersatzes herangezogen werden, als ihr tatsächlich Barauslagen bereits erwachsen sind, sie also bereits Aufwendungen gemacht hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989070199.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
22.04.2009