RS Vwgh 1990/5/17 89/07/0199

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §76;

Rechtssatz

§ 76 AVG darf von der Beh nur insoweit als Grundlage für die Vorschreibung eines Kostenersatzes herangezogen werden, als ihr tatsächlich Barauslagen bereits erwachsen sind, sie also bereits Aufwendungen gemacht hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989070199.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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