RS Vwgh 1990/5/17 90/06/0062

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Veröffentlicht am 17.05.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Unterläßt ein Parteienvertreter schuldhaft die gebotene und ihm zumutbare Kontrolle gegenüber seinem Angestellten, so ist in den Anwendungsfällen des § 46 Abs 1 VwGG idF BGBl 1985/564 noch zusätzlich zu klären, ob es sich hiebei nicht um einen minderen Grad des Versehens handelte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990060062.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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