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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Unterläßt ein Parteienvertreter schuldhaft die gebotene und ihm zumutbare Kontrolle gegenüber seinem Angestellten, so ist in den Anwendungsfällen des § 46 Abs 1 VwGG idF BGBl 1985/564 noch zusätzlich zu klären, ob es sich hiebei nicht um einen minderen Grad des Versehens handelte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990060062.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.04.2010