RS Vwgh 1990/5/17 90/06/0062

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Veröffentlicht am 17.05.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1332;
AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Es kann nicht einer Kanzleileiterin überlassen werden, selbständig zu entscheiden, in welcher Weise einem gerichtlichen Auftrag zu entsprechen sei. Schon allein darin ist ein Verschulden des Vertreters des ASt zu erblicken, welches auch diesen trifft (Hinweis B 24.4.1979, 777/79). Von einem bloß minderen Grad des Versehens des Vertreters des ASt kann in diesem Fall keine Rede sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990060062.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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