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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Die Tatsache, daß jemand in drei Fällen als Vertreter gemäß § 10 Abs 1 AVG eingeschritten ist, reicht allein noch nicht aus, um von einer Regelmäßigkeit iSd Definition des § 1 Abs 2 GewO 1973 idF BGBl 1988/399 ausgehen zu können.
Schlagworte
Vertretungsbefugter juristische PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988060125.X02Im RIS seit
17.05.1990Zuletzt aktualisiert am
24.07.2012