RS VwGH Erkenntnis 1990/05/17 89/06/0045

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Veröffentlicht am 17.05.1990
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Rechtssatz

Verfahrensmängel können nur dann zu einer Rechtsverletzung von Nachbarn führen, wenn sie sich auf ein subjektives öffentliches Nachbarrecht beziehen (Hinweis E 26.11.1974, 1676/73, VwSlg 8713 A/1974).

Schlagworte
"zu einem anderen Bescheid" Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
Im RIS seit
03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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