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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §32 Abs4;Rechtssatz
Die Einbringung von Abwässern in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisationsanlage ist gemäß § 32 Abs 4 WRG bewilligungsfrei, wenn ein Regelfall vorliegt. Ein solcher ist, wie aus dem zweiten Satz dieser Bestimmung hervorgeht, dann anzunehmen, wenn die wasserrechtliche Bewilligung des Kanalisationsunternehmens zur Einbringung in den Vorfluter weder überschritten noch die Wirksamkeit vorhandener Reinigungsanlagen beeinträchtigt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990070005.X05Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011