RS Vwgh 1990/5/17 90/06/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Nach ständiger Judikatur ist das Verschulden des Parteienvertreters stets einem Verschulden der Partei selbst gleichzusetzen, ein Verschulden der Angestellten eines Rechtsanwaltes ist diesem als Verschulden anzurechnen, wenn der Rechtsanwalt selbst die gebotene und ihm zumutbare Kontrolle gegenüber seinen Angestellten unterlassen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990060062.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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