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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Nach ständiger Judikatur ist das Verschulden des Parteienvertreters stets einem Verschulden der Partei selbst gleichzusetzen, ein Verschulden der Angestellten eines Rechtsanwaltes ist diesem als Verschulden anzurechnen, wenn der Rechtsanwalt selbst die gebotene und ihm zumutbare Kontrolle gegenüber seinen Angestellten unterlassen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990060062.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.04.2010