RS Vwgh 1990/5/21 89/15/0115

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Veröffentlicht am 21.05.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
41/02 Melderecht

Norm

BAO §26 Abs1;
MeldeG 1972 §1;

Rechtssatz

Die Meldung im Sinne des § 1 des BG vom 16. Dezember 1972 über das polizeiliche Meldewesen (MeldeG 1972), BGBl 1973/30, bildet weder eine Voraussetzung für die Annahme eines Wohnsitzes, noch kann sie für sich alleine diese Annahme begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150115.X03

Im RIS seit

21.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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