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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §7 Abs1 Z2;Rechtssatz
Der durch § 7 Abs 1 Z 2 UStG 1972 angeordnete Ausfuhrnachweis ist eine materiellrechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung. Ist diese Vorausssetzung nicht erfüllt, so ist die Steuerfreiheit selbst dann zu versagen, wenn die übrigen sachlichen Voraussetzungen (auch die des Gelangens des Gegenstandes der Lieferung in das Ausland) gegeben sind (Hinweis E 13.11.1989, 87/15/0101).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150110.X01Im RIS seit
21.05.1990Zuletzt aktualisiert am
12.07.2010