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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §74 Abs1;Rechtssatz
Die Teilnahme eines Beamten als Gewerkschaftsfunktionär an einer in Vorbereitung der Bundespersonalvertretungswahl stattfindenden Vertrauenspersonenkonferenz ist nur gewerkschaftlich begründet und stellt daher inhaltlich keine Personalvertretungstätigkeit dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120034.X01Im RIS seit
21.05.1990