RS Vwgh 1990/5/21 89/12/0034

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Veröffentlicht am 21.05.1990
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/07 Personalvertretung

Norm

BDG 1979 §74 Abs1;
PVG 1967 §25 Abs1;

Rechtssatz

Die Teilnahme eines Beamten als Gewerkschaftsfunktionär an einer in Vorbereitung der Bundespersonalvertretungswahl stattfindenden Vertrauenspersonenkonferenz ist nur gewerkschaftlich begründet und stellt daher inhaltlich keine Personalvertretungstätigkeit dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120034.X01

Im RIS seit

21.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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