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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §504;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 66;Rechtssatz
Die Einräumung einer Dienstbarkeit des Gebrauches iSd § 504 ABGB stellt keine Vermietung und Verpachtung (von Grundstücken durch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft) iSd § 2 Abs 3 UStG 1972 idF 1972/223 dar. Gegen die letztzitierte Gesetzesstelle bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (die Bestimmung ist nicht deswegen gleichheitswidrig, weil sie nur an die Vermietung und Verpachtung anknüpft, aber andere Formen der vertraglichen Überlassung von Grundstücken zur Nutzung gegen Entgelt nicht mit der in dieser Bestimmung vorgesehenen Rechtsfolge belegt; es liegt innerhalb des rechtspolitischen Spielraumes des Gesetzgebers, alle oder auch nur einzelne zivilrechtliche Vertragstypen mit der Rechtsfolge auszustatten, daß ein darunter fallender Vertrag im Umsatzsteuerrecht als Betrieb gewerblicher Art gilt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150011.X01Im RIS seit
21.05.1990