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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §72 Abs1;Rechtssatz
Das aus § 72 Abs1 RGV abgeleitete Erfordernis der Beistellung der Verpflegung ist bereits dann erfüllt, wenn die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Truppenverpflegung geboten wird, wobei dem vom Beamten dafür zu leistenden Entgelt keine entscheidende Bedeutung für die reisegebührenrechtliche Beurteilung zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120151.X02Im RIS seit
11.07.2001