RS Vwgh 1990/5/21 89/12/0151

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Veröffentlicht am 21.05.1990
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §72 Abs1;

Rechtssatz

Das aus § 72 Abs1 RGV abgeleitete Erfordernis der Beistellung der Verpflegung ist bereits dann erfüllt, wenn die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Truppenverpflegung geboten wird, wobei dem vom Beamten dafür zu leistenden Entgelt keine entscheidende Bedeutung für die reisegebührenrechtliche Beurteilung zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120151.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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