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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §7 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die Abs 2, 3 und 5 des § 7 UStG 1972 ordnen den Nachweis der Versendung oder Beförderung des Gegenstandes der Lieferung in das Ausland zwingend in einer bestimmten Form an. Der in einer anderen als der vom Gesetz geforderten Art geführte Nachweis, daß die Waren ins Ausland gelangt sind, ist
unbeachtlich (Hinweis E 20.9.1989, 85/13/0219).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150110.X02Im RIS seit
21.05.1990Zuletzt aktualisiert am
12.07.2010