RS Vwgh 1990/5/21 90/12/0152

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Veröffentlicht am 21.05.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §20 Abs1 Z4;
B-VG Art94;
StGB §27 Abs1;

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich festgelegte Gewaltentrennung liegt nicht vor, wenn die Dienstbehörde mit Bescheid die Auflösung des Dienstverhältnisses infolge Amtsverlustes nach § 27 Abs 1 StGB feststellt, weil mit dieser bescheidmäßigen Feststellung nicht gestaltend in das Dienstverhältnis eingegriffen, sondern nur klargestellt wird, daß die Rechtsfolge des Amtsverlustes iSd § 27 StGB eingetreten ist.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990120152.X03

Im RIS seit

01.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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