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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §137 Abs3;Rechtssatz
Der Beamte hat kein subjektives Recht auf eine bestimmte Reihung im Rahmen der Notifikation. Auch ein dienstrechtlicher Anspruch auf eine bestimmte Reihung besteht nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989120085.X01Im RIS seit
21.05.1990