RS Vwgh 1990/5/21 89/12/0085

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Veröffentlicht am 21.05.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §137 Abs3;
BDG 1979 §9;
VerwendungsbezeichnungsV §11;
VerwendungsbezeichnungsV §4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der Beamte hat kein subjektives Recht auf eine bestimmte Reihung im Rahmen der Notifikation. Auch ein dienstrechtlicher Anspruch auf eine bestimmte Reihung besteht nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120085.X01

Im RIS seit

21.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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