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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §696;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 339;Rechtssatz
Der Inhalt des Begriffes Bedingung im Tatbestand des § 17 Abs 4 GebG ergibt sich aus dem bürgerlichen Recht. Man versteht darunter ein ungewisses Ereignis, von dem der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung abhängt.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988150171.X01Im RIS seit
11.07.2001