RS Vwgh 1990/5/21 89/15/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §7 Abs1 Z1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/15/0078 E 22. Juni 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Verfügt ein Abnehmer neben einem ausländischen Wohnsitz auch über einen inländischen Wohnsitz (Doppelwohnsitz), ist er nicht als ausländischer Abnehmer iSd § 7 Abs 1 Z 1 lit a UStG 1972 anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150115.X01

Im RIS seit

21.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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