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24/01 StrafgesetzbuchNorm
BDG 1979 §20 Abs1 Z4;Rechtssatz
Aus § 27 StGB folgt nicht, daß der Amtsverlust nur bei einer Verurteilung zu einer sogenannten unbedingten Freiheitsstrafe eintritt. Die Rechtsfolge des Amtsverlustes tritt vielmehr auch dann ein, wenn die Strafe bedingt nachgesehen wird. Bei teilbedingter Nachsicht der Strafe scheidet eine bedingte Nachsicht der Rechtsfolgen aus
(Hinweis OGH 1.12.1988, 12Os 108/88 - 12).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990120152.X02Im RIS seit
01.08.2001