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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §11 Abs3;Rechtssatz
Die Beurteilung der Frage, ob ein berücksichtigungswürdiger Fall iSd § 11 Abs 3 AlVG gegeben ist oder nicht, obliegt nicht einer im Begünstigungszeitraum existenten Behörde, sondern wäre vielmehr von den heute bestehenden Behörden der Arbeitsmarktverwaltung in rechtlicher Gebundenheit zu beurteilen (Hinweis E 29.1.1987, 85/08/0107).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080236.X02Im RIS seit
18.10.2001