Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Die nur teilweise Erfüllung des Auftrages zur Verbesserung einer Beschwerde schließt den Eintritt der in § 34 Abs 2 VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus; vielmehr ist eine solch mangelhafte Erfüllung der Unterlassung der Mängelbehebung überhaupt gleichzustellen.
Schlagworte
ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140032.X02Im RIS seit
22.05.1990