RS Vwgh 1990/5/22 89/08/0227

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Veröffentlicht am 22.05.1990
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/08/0211 E 27. Juni 1985 VwSlg 11814 A/1985 RS 4

Stammrechtssatz

Sonderzahlungen iS des § 49 Abs 2 ASVG sind Zuwendungen iS des § 49 Abs 1 ASVG, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit in bestimmten, über die Beitragszeiträume hinausreichenden Zeitabschnitten wiederkehren, wobei die Regelmäßigkeit der Leistungen im wesentlichen aus der Dienstgeberzusage oder dem tatsächlichen Ablauf der Ereignisse zu beurteilen ist. (Hinweis auf E vom 12.6.1980, 2814/77 und E vom 4.6.1958, 0296/57)

Schlagworte

Entgelt Begriff Anspruchslohn

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080227.X05

Im RIS seit

22.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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