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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212;Rechtssatz
Die wirtschaftliche Notlage als Begründung für einen Antrag von Zahlungserleichterungen kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, daß die Einbringlichkeit der Abgaben durch die Zahlungserleichterung nicht gefährdet ist (Hinweis E 18.1.1984, 83/13/0142, VwSlg 5849 F/1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990140033.X02Im RIS seit
22.05.1990