RS Vwgh 1990/5/22 90/14/0033

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1990
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212;

Rechtssatz

Die wirtschaftliche Notlage als Begründung für einen Antrag von Zahlungserleichterungen kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, daß die Einbringlichkeit der Abgaben durch die Zahlungserleichterung nicht gefährdet ist (Hinweis E 18.1.1984, 83/13/0142, VwSlg 5849 F/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990140033.X02

Im RIS seit

22.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten