RS Vwgh 1990/5/22 89/14/0296

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Veröffentlicht am 22.05.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §84 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 78;

Rechtssatz

Ob die geschäftmäßige Tätigkeit aus Freundschaft erfolgt, ist für die Beurteilung gem § 84 Abs 1 BAO ohne Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140296.X06

Im RIS seit

22.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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