Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Die Praxis der ordentlichen Gerichte geht zumindest überwiegend und offenbar in letzter Zeit auch ausschließlich dahin, daß für die Berechnung des Unterhaltes eines Minderjährigen der Prozentsatz von 22 vH der Bemessungsgrundlage um einen Prozentsatz von 2 vH für ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind zu reduzieren ist
(Hinweis EFSlg 30986, 50811, 43058, 56452).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110048.X05Im RIS seit
01.06.2001