RS Vwgh 1990/5/22 89/14/0296

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Veröffentlicht am 22.05.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

BAO §321 Abs2;
BAO §84 Abs1;
WTBO §71;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 78;

Rechtssatz

Unter geschäftsmäßig iSd § 84 Abs 1 BAO ist eine selbständige Vertretungstätigkeit zu verstehen. Die Tätigkeit als Angestellter kann schon deshalb nicht unter die Ablehnungsbestimmung des § 84 Abs 1 BAO fallen. Wenn der Angestellte für seinen Dienstgeber in Steuersachen tätig ist, kann er folglich nicht aus Gründen des § 84 BAO abgelehnt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140296.X02

Im RIS seit

22.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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