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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §321 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 78;Rechtssatz
Unter geschäftsmäßig iSd § 84 Abs 1 BAO ist eine selbständige Vertretungstätigkeit zu verstehen. Die Tätigkeit als Angestellter kann schon deshalb nicht unter die Ablehnungsbestimmung des § 84 Abs 1 BAO fallen. Wenn der Angestellte für seinen Dienstgeber in Steuersachen tätig ist, kann er folglich nicht aus Gründen des § 84 BAO abgelehnt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140296.X02Im RIS seit
22.05.1990