RS Vwgh 1990/5/22 89/08/0236

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Veröffentlicht am 22.05.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §11 Abs3;
AlVG 1977 §11 Abs4;
ASVG §502 Abs1 idF 1987/609;
ASVG §502 Abs6 idF 1987/609;

Rechtssatz

Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid hat der Bf ab Jänner 1939 bis Juni 1940 Kurse besucht, um im Falle einer Auswanderung wenigstens irgendeine Qualifikation zu besitzen, nämlich einen Stenotypiekurs, einen Elektroinstallationskurs, einen Schlosserkurs und einen Mechanikerkurs. Bei diesen Lehrgängen und Kursen mit dem angegebenen Zweck handelt es sich jedoch nicht um Beschäftigungen, die der Annahme von Arbeitslosigkeit aus rassischen Gründen in den genannten Zeiträumen entgegenstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080236.X05

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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