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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §11 Abs3;Rechtssatz
Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid hat der Bf ab Jänner 1939 bis Juni 1940 Kurse besucht, um im Falle einer Auswanderung wenigstens irgendeine Qualifikation zu besitzen, nämlich einen Stenotypiekurs, einen Elektroinstallationskurs, einen Schlosserkurs und einen Mechanikerkurs. Bei diesen Lehrgängen und Kursen mit dem angegebenen Zweck handelt es sich jedoch nicht um Beschäftigungen, die der Annahme von Arbeitslosigkeit aus rassischen Gründen in den genannten Zeiträumen entgegenstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080236.X05Im RIS seit
18.10.2001