RS Vwgh 1990/5/22 90/08/0021

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Veröffentlicht am 22.05.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Im Verfahren vor dem VwGH erfolgt die Prüfung des angefochtenen Bescheides gem § 41 Abs 1 VwGG ausschließlich auf Grund des von der belBeh angenommenen Sachverhaltes. Es ist dem VwGH verwehrt, Tatsachen, die erst im Beschwerdeverfahren neu vorgebracht werden, zu berücksichtigen.

Schlagworte

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990080021.X01

Im RIS seit

22.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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