RS Vwgh 1990/5/22 87/14/0038

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Veröffentlicht am 22.05.1990
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs2;
BAO §285 Abs1;
BAO §285 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 414;

Rechtssatz

Das Parteiengehör wird nicht verletzt, wenn eine Sachverhaltsfrage erstmals in der mündlichen Berufungsverhandlung gestellt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987140038.X10

Im RIS seit

16.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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