RS Vwgh 1990/5/22 90/11/0048

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Veröffentlicht am 22.05.1990
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §140;
ABGB §795;

Rechtssatz

Das Gesetz kennt keine Verwirkung des Unterhaltsanspruches. Aus § 795 ABGB wird in der Rechtsprechung abgeleitet, daß nur mehr ein Anspruch des Kindes auf den notwendigen Unterhalt besteht, wenn es Handlungen gesetzt hat, die erbrechtlich dessen Ausschluß vom Pflichtteil rechtfertigen würden

(Hinweis EFSlg 32978, 50421).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110048.X03

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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