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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140;Rechtssatz
Das Gesetz kennt keine Verwirkung des Unterhaltsanspruches. Aus § 795 ABGB wird in der Rechtsprechung abgeleitet, daß nur mehr ein Anspruch des Kindes auf den notwendigen Unterhalt besteht, wenn es Handlungen gesetzt hat, die erbrechtlich dessen Ausschluß vom Pflichtteil rechtfertigen würden
(Hinweis EFSlg 32978, 50421).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110048.X03Im RIS seit
01.06.2001