RS Vwgh 1990/5/22 90/11/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1990
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs2;
KFG 1967 §67 Abs2;
KFG 1967 §69 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, ob auf das Ergebnis einer Beobachtungsfahrt im Rahmen einer amtsärztlichen Untersuchung wegen fortgeschrittenen Altersabbaues Bedacht genommen werden dürfte, obwohl der Lenker ein halbes Jahr nicht gefahren ist, und den PKW seit Jahren nur für eine bestimmte Strecke benutzt hat (Hinweis E 24.9.1984, 83/11/0186).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990110024.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten