RS Vwgh 1990/5/22 87/08/0294

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Veröffentlicht am 22.05.1990
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs1;
AlVG 1977 §12 Abs6 litc;
AlVG 1977 §7 Abs1;
ASVG §5 Abs2;

Rechtssatz

Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 12 Abs 6 AlVG gilt ein selbständig Erwerbstätiger auch dann als arbeitslos im Sinne des § 12 Abs 1 AlVG, wenn er aus einer solchen selbständigen Erwerbstätigkeit bloß ein Einkommen erzielt, das unter der Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs 2 lit a bis c ASVG liegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987080294.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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