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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 12 Abs 6 AlVG gilt ein selbständig Erwerbstätiger auch dann als arbeitslos im Sinne des § 12 Abs 1 AlVG, wenn er aus einer solchen selbständigen Erwerbstätigkeit bloß ein Einkommen erzielt, das unter der Geringfügigkeitsgrenze des § 5 Abs 2 lit a bis c ASVG liegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987080294.X02Im RIS seit
18.10.2001