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L34009 Abgabenordnung WienNorm
LAO Wr 1962 §3 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1991, 190;Rechtssatz
Unter dem Tatbestand, an dessen Verwirklichung § 3 Wr LAO das Entstehen der Abgabenschuld knüpft, ist die Gesamtheit der in den materiellen Rechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen zu verstehen, bei deren konkretem Vorliegen (Tatbestandsverwirklichung) bestimmte Rechtsfolgen (Abgabenschuld und Abgabenanspruch) eintreten sollen. Die Abgabenschuld und der ihr entsprechende Abgabenanspruch entstehen somit, wenn der in der Wirklichkeit vorliegende Sachverhalt die Merkmale des in der Norm enthaltenen Tatbestandes erfüllt. Knüpft der Tatbestand an Handlungen an, so erfolgt die Verwirklichung durch die Vornahme der Handlung (Hinweis E 14.2.1979, 892/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990170004.X01Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
05.03.2010