Index
L37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer KärntenNorm
AVG §66 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0030Rechtssatz
Jede authentische Interpretation in Form eines G bewirkt insofern eine Änderung der Rechtslage, als das neue G mit Rückwirkung an die Stelle des alten G tritt.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990170029.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
23.06.2016