RS Vwgh 1990/5/23 90/17/0029

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Veröffentlicht am 23.05.1990
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Index

L37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
GetränkeabgabeG Krnt 1978 §8;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0030

Rechtssatz

Jede authentische Interpretation in Form eines G bewirkt insofern eine Änderung der Rechtslage, als das neue G mit Rückwirkung an die Stelle des alten G tritt.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990170029.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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