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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
DevG §14 Abs1;Rechtssatz
Die Nationalbank hat anläßlich der devisenbehördlichen Bewilligung allein Gesichtspunkte der ihr anvertrauten Devisenbewirtschaftung zu beachten, die Frage jedoch, ob das genehmigungspflichtige Rechtsgeschäft rechtsverbindlich zustande gekommen ist, nicht zu prüfen; zur Anfechtung des Kaufvertrages steht nur der Zivilrechtsweg offen; Beschwerden, in denen die Nichtigkeit des der Genehmigung zugrundeliegenden Vertrages geltend gemacht wird, mangelt die Berechtigung zu ihrer Erhebung (Hinweis B 7.12.1955, 1184/54, VwSlg 1323 F/1955).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990170101.X02Im RIS seit
23.05.1990