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L03503 Gemeindewahl Bürgermeisterwahl NiederösterreichNorm
B-VG Art117 Abs2;Rechtssatz
Die behauptete gesetzwidrige Streichung aus dem Wählerverzeichnis stellt eine Verweigerung des verfassungsmäßig gewährleisteten Wahlrechtes dar (Hinweis B 9.4.1980, 721/80).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter RechteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990010069.X02Im RIS seit
23.05.1990Zuletzt aktualisiert am
20.07.2015