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L34009 Abgabenordnung WienNorm
LAO Wr 1962 §164;Beachte
Besprechung in:SWK 32/1990, A V 33 bis 35;Rechtssatz
Beim Säumniszuschlag, der gem § 2 Abs 2 lit d Wiener Abgabenordnung eine Nebengebühr der Abgaben darstellt, handelt es sich um einen Nebenanspruch zu den Abgaben. Nebenansprüche sind gem § 2 Abs 1 Wiener Abgabenordnung Abgaben iSd Wiener Abgabenordnung. Der Säumniszuschlag weist daher grundsätzlich eine abgabenrechtliche Selbständigkeit auf, die Akzessorietät hingegen bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung (Hinweis E 19.9.1986, 84/17/0181).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990170118.X02Im RIS seit
23.05.1990Zuletzt aktualisiert am
25.11.2009