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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2;Rechtssatz
Ausführungen zum Einsatz von Lehrlingen und Ferialpraktikanten anstelle eines gekündigten Arbeitnehmers, woraus sich ergeben kann, daß die Kündigung nicht in den betrieblichen Verhältnissen begründet war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989010158.X01Im RIS seit
23.05.1990