RS Vwgh 1990/5/23 89/01/0158

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Veröffentlicht am 23.05.1990
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §105 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Ausführungen zum Einsatz von Lehrlingen und Ferialpraktikanten anstelle eines gekündigten Arbeitnehmers, woraus sich ergeben kann, daß die Kündigung nicht in den betrieblichen Verhältnissen begründet war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010158.X01

Im RIS seit

23.05.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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