RS Vwgh 1990/5/23 89/01/0321

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Veröffentlicht am 23.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2203/52 E 18. Februar 1953 VwSlg 2863 A/1953 RS 1

Stammrechtssatz

Identität der Sache im Sinne des § 68 Abs 1 AVG liegt auch dann vor, wenn sich das neue Parteibegehren von dem mit rechtskräftigem Bescheid abgewiesenen Parteibegehren nur dadurch unterscheidet, daß es für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache unwesentlichen Nebenumständen modifiziert worden ist

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010321.X02

Im RIS seit

23.05.1990

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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